Allgemeine Geschäftsbedingungen
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Nutzung unseres Online-Auftritts sowie die Geschäftsbeziehung zwischen Goldach Mechatronics GmbH und unseren Kundinnen und Kunden im Zusammenhang mit KI-gestützten Robotiklösungen.
1. Geltungsbereich
Diese Bedingungen gelten für alle Leistungen von Goldach Mechatronics GmbH, insbesondere für die Konzeption, Entwicklung, Integration, Inbetriebnahme, Wartung und technische Unterstützung von KI-gestützten Robotersystemen sowie für die Nutzung unseres Online-Auftritts.
Abweichende Bedingungen der Kundschaft gelten nur, wenn sie von Goldach Mechatronics GmbH ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden.
2. Informationen auf unserem Online-Auftritt
Unser Online-Auftritt dient der Präsentation unserer Produkte und Dienstleistungen, der Kontaktaufnahme mit Interessierten sowie der Unterstützung bestehender Kundinnen und Kunden. Produktbeschreibungen, Abbildungen, technische Angaben und Leistungsdarstellungen können allgemeiner Natur sein und ersetzen keine projektspezifische Beratung.
Ein Vertrag kommt durch die Annahme eines individuellen Angebots oder durch eine separate schriftliche Vereinbarung zustande. Die Darstellung von Produkten und Dienstleistungen auf unserem Online-Auftritt stellt kein verbindliches Angebot dar.
3. Leistungen und Projektumfang
Der konkrete Leistungsumfang, die technischen Anforderungen, Schnittstellen, Termine, Preise, Abnahmebedingungen und Verantwortlichkeiten ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot oder Projektvertrag. Unsere Leistungen können insbesondere Folgendes umfassen:
- Analyse von Einsatzbereichen und betrieblichen Anforderungen;
- Design und Entwicklung von Robotern, Software und Steuerungssystemen;
- Integration in bestehende technische und betriebliche Umgebungen;
- Inbetriebnahme, Schulung, Wartung und technische Unterstützung;
- Anpassung und Weiterentwicklung von Robotiklösungen nach Projektanforderungen.
4. Mitwirkungspflichten der Kundschaft
Die Kundschaft stellt alle für das Projekt erforderlichen Informationen, Zugänge, Räumlichkeiten, Betriebsbedingungen und Ansprechpersonen rechtzeitig zur Verfügung. Sie ist insbesondere verpflichtet:
- die vorgesehenen Einsatzumgebungen sicher und geeignet bereitzustellen;
- notwendige Daten und Spezifikationen vollständig und korrekt zu übermitteln;
- Sicherheitsvorgaben, Bedienungsanleitungen und Schulungsanforderungen einzuhalten;
- uns unverzüglich über Änderungen, Störungen oder sicherheitsrelevante Ereignisse zu informieren.
5. Sicherheit und bestimmungsgemässe Verwendung
Robotersysteme dürfen ausschliesslich entsprechend der vereinbarten Zweckbestimmung, der technischen Dokumentation und den geltenden Sicherheitsvorschriften eingesetzt werden. Eigenmächtige Änderungen, unsachgemässe Verwendung, die Umgehung von Schutzvorrichtungen oder der Einsatz ausserhalb der freigegebenen Betriebsbedingungen sind untersagt.
Die Kundschaft bleibt für die sichere Organisation des Betriebs, die Einhaltung branchenspezifischer Vorschriften und die angemessene Überwachung der Systeme verantwortlich. KI-gestützte Ausgaben sind vor sicherheitskritischen, rechtlichen oder geschäftlichen Entscheidungen durch qualifiziertes Personal zu prüfen.
6. Termine, Abnahme und Änderungen
Liefer- und Umsetzungstermine sind verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden. Verzögerungen aufgrund fehlender Mitwirkung, nachträglicher Änderungswünsche, höherer Gewalt oder Umständen ausserhalb unseres Einflussbereichs verlängern vereinbarte Fristen angemessen.
Änderungen des Projektumfangs können eine Anpassung von Preis, Zeitplan und technischen Anforderungen erforderlich machen. Nach Abschluss der vereinbarten Leistungen kann eine Abnahme nach den Bedingungen des jeweiligen Projektvertrags erfolgen.
7. Preise und Zahlungsbedingungen
Es gelten die im jeweiligen Angebot oder Vertrag festgelegten Preise und Zahlungsfristen. Sofern nicht anders vereinbart, verstehen sich Preise in Schweizer Franken und zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer. Drittanbieter-, Material-, Reise- und besondere Installationskosten werden nur dann eingeschlossen, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
8. Geistiges Eigentum
Alle Rechte an Konzepten, Konstruktionen, Software, Modellen, Dokumentationen, Methoden und sonstigen Arbeitsergebnissen verbleiben bei Goldach Mechatronics GmbH oder den jeweiligen Rechteinhabern, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Die Kundschaft erhält an individuell erstellten Ergebnissen nur die vertraglich vereinbarten Nutzungsrechte.
Eine Weitergabe, Vervielfältigung, Dekompilierung oder Nutzung ausserhalb des vereinbarten Zwecks ist ohne vorherige Zustimmung nicht zulässig. Zwingende gesetzliche Rechte bleiben vorbehalten.
9. Vertraulichkeit und Daten
Beide Parteien behandeln vertrauliche geschäftliche, technische und betriebliche Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich und verwenden sie nur zur Erfüllung des jeweiligen Vertrags. Gesetzliche Offenlegungspflichten bleiben vorbehalten.
Personendaten werden gemäss den anwendbaren Datenschutzbestimmungen bearbeitet. Einzelheiten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung unseres Online-Auftritts. Die Kundschaft stellt sicher, dass sie zur Übermittlung und Verarbeitung von Daten berechtigt ist, die für ein Projekt bereitgestellt werden.
10. Gewährleistung und Wartung
Wir erbringen unsere Leistungen sorgfältig und nach dem anerkannten Stand der Technik. Mängel sind nach ihrer Feststellung möglichst umgehend und nachvollziehbar zu melden. Eine Gewährleistung entfällt, soweit Mängel durch unsachgemässe Bedienung, nicht genehmigte Änderungen, ungeeignete Betriebsbedingungen, Eingriffe Dritter oder die Verwendung entgegen der Dokumentation verursacht wurden.
Wartungs- und Supportleistungen werden im vereinbarten Umfang erbracht. Ohne separate Vereinbarung besteht kein Anspruch auf eine bestimmte Reaktionszeit, ununterbrochene Verfügbarkeit oder eine bestimmte Systemleistung.
11. Haftung
Goldach Mechatronics GmbH haftet für direkte Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten verursacht wurden, im Rahmen der zwingenden gesetzlichen Bestimmungen. Soweit gesetzlich zulässig, ist die Haftung für indirekte Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn, Produktionsausfälle, Datenverluste und Ansprüche Dritter ausgeschlossen.
Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei rechtswidriger Absicht, grober Fahrlässigkeit, Personenschäden oder soweit zwingendes Recht entgegensteht.
12. Höhere Gewalt
Keine Partei haftet für Verzögerungen oder Leistungsausfälle, die durch Ereignisse ausserhalb ihres zumutbaren Einflussbereichs verursacht werden. Dazu zählen insbesondere Naturereignisse, Pandemien, behördliche Massnahmen, Lieferengpässe, Energieausfälle, erhebliche Störungen von Kommunikations- oder IT-Infrastrukturen sowie Arbeitskämpfe.
13. Vertragsdauer und Beendigung
Dauer und Kündigung eines Vertrags richten sich nach den darin vereinbarten Bestimmungen. Das Recht zur ausserordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt vorbehalten. Bereits erbrachte Leistungen und angefallene Kosten sind bei Beendigung des Vertrags zu vergüten.
14. Änderungen dieser Bedingungen
Goldach Mechatronics GmbH kann diese Bedingungen anpassen, wenn dies aufgrund gesetzlicher, technischer oder betrieblicher Änderungen erforderlich ist. Für bestehende Verträge gelten Änderungen nur, soweit sie rechtlich zulässig sind und keine wesentlichen Vertragsinhalte unangemessen verändern.
15. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt Schweizer Recht unter Ausschluss des Kollisionsrechts und des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz von Goldach Mechatronics GmbH in Horn, Kanton St. Gallen, Schweiz.
16. Kontakt und Unternehmenssitz
Goldach Mechatronics GmbH
Unnamed Road
9326 Horn, Sankt Gallen, Schweiz